Aktuelle CONVID 19 Situation
Einreise aus D und A, sowie CH
Zitat aus der Aussendung des Auswärtigen Amtes:
Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Zitat Ende
Die Vorlage des Impfpasses mit den zwei IMpfungen reicht also nicht aus!
Die eidesstattliche Erklärung zur Symptomfreiheit kann auch in englischer Sprache erfolgen, sofern man keine französische Fassung hat!
Impfpass:
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